Checkliste für die Sponsoringentscheidung

 

  • Die Schule darf sich durch Sponsoring nicht wirtschaftlich von ihrem Sponsor abhängig machen und in der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags beeinträchtigt werden. Die Sponsoren dürfen keinen Einfluss auf die Ausgestaltung des Unterrichts, die Personalangelegenheiten oder schulorganisatorische Strukturen haben. Sofern Belange des Schulträgers betroffen sind, ist frühzeitig das Einvernehmen mit diesen herzustellen. Das gilt bei insbesondere bei Vereinbarungen, die das Schulvermögen betreffen. 
  • Eine bloße Produktwerbung und Vermietung von Werbefläche sind nicht zulässig.  
  • Bei der Zuwendung von Sachwerten durch einen Sponsor ist festzuhalten, dass der Schulträger Eigentümer der Zuwendungen wird und für mögliche Folgekosten aufkommen muss. Eine Zustimmung des Schulträgers ist daher vorab notwendig, wenn Folgekosten entstehen. 
  • Grundsätzlich muss allen interessierten Sponsoren die gleiche Chance auf Engagement in einem bestimmten Sachzusammenhang eingeräumt werden. Andere Unternehmen dürfen auf Dauer durch die längerfristige Sponsoringverabredung an einen Partner nicht ausgeschlossen werden. 
  • Handelt es sich um eine Sponsorenleistung in Form einer Dienstleistung, so ist die Verantwortung und die Aufsicht durch die Schule zu gewährleisten.

 

Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend

 

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